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Allgemeine Bedingungen für unsere Dienstleistungen und Softwaresupport
UNICO CONSULTING ROLF RICHARD HOLDEREGGER und unico.swiss gmbh und UNICO IMMO GMBH
arbeiten im Auftragsverhältnis und erbringen kostenpflichtige Dienstleistungen, die nach Aufwand verrechnet werden.
Der Auftraggeber / Kunde trägt die Verantwortung für den Einsatz und/oder die Umsetzung der Dienstleistung, er führt auch die entsprechenden Tests durch.
Ebenfalls in der Verantwortung des Kunden liegt es,mit welchen Basisprodukten er arbeitet,
sei dies Hardware, Software, Kommunikations-Möglichkeiten und speziell BusPro-und Microsoft-Produkte usw.!
Entstehen im Rahmen des Auftrags Mehraufwändungen zur Lösung von Problemstellungen,
die mit den Basisprodukten zusammenhängen und/oder wegen diesen entstehen, so sind diese Mehrkosten durch den Auftraggeber zu tragen.
Garantie und Haftungsausschluss
UNICO CONSULTING ROLF RICHARD HOLDEREGGER und unico.swiss gmbh
übernehmen keinerlei Gewähr und Haftung für den Einsatz der Dienstleistungen und allfällige Umsetzung von Ratschlägen.
Aus den Dienstleistungen der vorgenannten UNICO-Firmen entstehen dem Auftraggeber / Kunden keinerlei Rechte.
Garantie und Wartung
Nachbesserungen/Verbesserungen auf Grund der Kundentests sind Teil des Auftrags und in diesem Rahmen auch kostenpflichtig.
Einzig UNICO CONSULTING ROLF RICHARD HOLDEREGGER und unico.swiss gmbh
Auch uns können Fehler und/oder Auslassungen passieren, deshalb bleiben Anpassungen ausdrücklich vorbehalten!
steht das Recht zu, in Kulanz auf die Verrechnung von gewissen Aufwändungen zu verzichten.
Zusatz-Lieferungen / -Dienstleistungen
Zusatzleistungen werden je nach Aufwand und jeweils gültigen Preiskonditionen in Rechnung gestellt, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
Angebots-Gültigkeit
Freibleibend! Wir behalten uns vor, Aufträge oder Teilaufträge anzunehmen oder abzulehnen.
Liefertermine
Gemäss Vereinbarung
Zahlungskonditionen
Rein netto, zahlbar nach Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen ab Druckdatum bzw. Email-Versanddatum.
Ab Verfalldatum ist ein Verzugszins geschuldet zur Zeit (ab 1.1.2022) 8,5 Prozent pro Jahr.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen ohne weiteres fällig und zu bezahlen.
In der Regel senden wir eine Mahnungserinnerung, ab Folgemahnung sind Mahngebühren und Inkassospesen geschuldet.